Geschäfts- und Teilnahmebedingungen

❖  Eine Absage oder Verschiebung einer vereinbarten Einzelstunde muss mindestens 24 Stunden vorher durch den/die Teilnehmer/in erfolgen. Eine Absage zur vereinbarten Teilnahme an einer Gruppenstunde muss mindestens 12 Stunden vorher erfolgen. Ansonsten wird die Stunde angerechnet. Schlechtes Wetter ist kein Absagegrund, außer in beiderseitigem Einverständnis.

❖  Bei vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Unterrichtsstunden oder des Seminars werden keine Gebühren erstattet. Bei Nichtzustandekommen der Mindestteilnehmerzahl behält sich die Ausbilderin vor, den Kurs bzw. die Trainingseinheit abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden selbstverständlich erstattet.

❖  Die Ausbilderin behält sich vor, in dringenden Fällen die Unterrichtsstunden abzusagen. In diesen Fällen wird der Unterricht selbstverständlich nachgeholt.

❖  Die Gültigkeitsdauer von 5er-Karten beträgt 3 Monate, bei 10er-Karten 6 Monate.
Die im Welpenkurs-Paket enthaltenen Einzelstunden sind in einem Zeitraum von 10 Wochen nach Zahlungseingang in Anspruch zu nehmen. Danach verfällt der Anspruch auf nicht genommene Leistungen.

❖  Die Ausbilderin übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde oder Personen entstehen. Jegliche Begleitpersonen sind von der Teilnehmerin / dem Teilnehmer davon in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch des Unterrichts und der Seminare erfolgt auf eigenes Risiko.

❖  Die Ausbilderin behält sich vor, den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen. Die Unterrichtsgebühr wird in diesem Fall anteilig erstattet.

❖  Es können nur Hunde teilnehmen, die über einen vollen Impfschutz verfügen (Welpen altersentsprechend).

❖  Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.

❖  Die Teilnehmer/innen haften für die von sich oder ihrem Hund verursachten Schäden.

❖  Kranke Hunde dürfen nicht bzw. je nach Krankheit, nur nach Absprache mit der Ausbilderin am Training teilnehmen.

❖  Hündinnen dürfen während der Läufigkeit nur nach Absprache mit der Ausbilderin an Gruppenstunden teilnehmen

❖  Das Betreten und Nutzen des Trainingsgeländes geschieht auf eigene Gefahr.

❖  Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile hiervon unberührt.